Aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr und diverser Laubenbrände in anderen Kleingartenanlagen gilt mit Beschluss vom 21.04.2020 in der gesamten Kleingartenanlage Steinberg-Heidhof ein Verbot von offenem Feuer. Dies betrifft vor allem:
- offene Lagerfeuer
- Feuerkörbe
- Teekocher (sofern sie mit Holz befeuert werden)
- Terrassenöfen
- sonstige holzbefeuerte Geräte
Erlaubt sind ausschließlich Geräte / Grills, die mit Gas, mit Kohle oder elektrisch betrieben werden.
Zuwiderhandlungen werden dem Ordnungsamt gemeldet.