Verbot von offenem Feuer auf der gesamten Anlage

Aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr und diverser Laubenbrände in anderen Kleingartenanlagen gilt mit Beschluss vom 21.04.2020 in der gesamten Kleingartenanlage Steinberg-Heidhof ein Verbot von offenem Feuer. Dies betrifft vor allem:

  • offene Lagerfeuer
  • Feuerkörbe
  • Teekocher (sofern sie mit Holz befeuert werden)
  • Terrassenöfen
  • sonstige holzbefeuerte Geräte

Erlaubt sind ausschließlich Geräte / Grills, die mit Gas, mit Kohle oder elektrisch betrieben werden.

 

Zuwiderhandlungen werden dem Ordnungsamt gemeldet.